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   LG Frankfurt/Main, 10.08.2010 - 2-11 S 339/09   

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https://dejure.org/2010,27031
LG Frankfurt/Main, 10.08.2010 - 2-11 S 339/09 (https://dejure.org/2010,27031)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.08.2010 - 2-11 S 339/09 (https://dejure.org/2010,27031)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. August 2010 - 2-11 S 339/09 (https://dejure.org/2010,27031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhältnis Sachverständigengutachten - qualifizierter Mietspiegel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Qualifizierter Mietspiegel kann nicht einfach ausgehebelt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Qualifizierter Mietspiegel "sticht" Sachverständigengutachten! (IMR 2010, 515)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 08.12.2003 - 67 S 288/03
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2010 - 11 S 339/09
    Der Kläger beruft sich für seine Rechtsauffassung auf ein Urteil des Landgerichts Berlin (Urteil vom 08.12.2003, Az.: 67 S 288/03).

    Insofern dringt auch das Argument des Klägers, dass ein individuelles Sachverständigengutachten die Eigenarten der konkreten Wohnung besser als ein Mietspiegel berücksichtige, nicht durch (anderer Ansicht offensichtlich Landgericht Berlin, Urteil vom 08.12.2003, Az.: 67 S 288/03, Rn. 8; zit. nach juris).

    Das Landgericht Berlin (Urteil vom 08.12.2003, Az.: 67 S 288/03) traf ebenfalls nur eine Aussage dazu, ob ein gerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten verwertet werden konnte, nicht dazu, ob das Gericht ein Sachverständigengutachten einzuholen hatte.

    Zwar teilt das Landgericht Berlin (Urteil vom 08.12.2003, Az.: 67 S 288/03) offensichtlich abweichend von der hier vertretenen Rechtsauffassung die Ansicht des Klägers zur Möglichkeit einer Widerlegung der Vermutung nach § 558 d Abs. 3 BGB.

  • BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04

    Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2010 - 11 S 339/09
    Jedoch ist die Frage der formellen Ordnungsmäßigkeit der in einem Mieterhöhungsschreiben angegebenen Begründung strikt von der Frage der materiellen Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens als solchem zu trennen (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2005, Az.: VIII ZR 110/04, Rn. 8; zit. nach juris).

    Gegenüber dem individuellen Sachverständigengutachten hat der qualifizierte Mietspiegel den Vorteil eines Rückgriffs auf ein in aller Regel breiteres Datenmaterial sowie der größeren Transparenz bei der Aufstellung und Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2005, Az.: VIII ZR 110/04, Rn. 15; zit. nach juris; Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.06.1991, Az.: 2-11 S 305/90, Rn. 3; zit. nach juris).

    Es ist daher nicht zu beanstanden, dass das Amtsgericht das vom Kläger zum Beweis der von ihm behaupteten ortsüblichen Vergleichsmiete für die streitgegenständliche Wohnung angebotene Sachverständigengutachten nicht eingeholt hat (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2005, Az.: VIII ZR 110/04, Rn. 15; zit. nach juris).

  • LG Berlin, 13.10.2009 - 65 S 217/09

    Auf Grund welchen Mietspiegels ist im Zustimmungsprozess die ortsübliche

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2010 - 11 S 339/09
    Hierzu führt der Kläger ein Urteil des Landgerichts Berlin (Urteil vom 13.10.2009, Az.: 65 S 217/09) an.

    Insofern bringt das vom Kläger selbst zitierte Urteil des Landgerichts Berlin vom 13.10.2009 deutlich zum Ausdruck: "Wird im Verlaufe eines Rechtsstreits ein neuer Mietspiegel veröffentlicht, dessen Geltungszeitpunkt und damit Stichtag noch vor dem maßgeblichen Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens liegt, kann das Gericht im Rahmen der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im laufenden Verfahren den nach Zugang veröffentlichten Mietspiegel zugrunde legen." (Landgericht Berlin, Urteil vom 13.10.2009, Az.: 65 S 217/09, Rn. 14; zit. nach juris).

  • LG Frankfurt/Main, 03.11.1992 - 11 S 202/92
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2010 - 11 S 339/09
    Dies gewinnt gerade auch vor dem Hintergrund Bedeutung, dass im Rahmen der §§ 558 ff. BGB nicht etwa eine Sondermiete für die einzelne Wohnung, sondern die sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete ergebende Miete für diese zu ermitteln ist (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.11.1992, Az.: 2-11 S 202/92, Rn. 10; zit. nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 18.06.1991 - 11 S 305/90
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.08.2010 - 11 S 339/09
    Gegenüber dem individuellen Sachverständigengutachten hat der qualifizierte Mietspiegel den Vorteil eines Rückgriffs auf ein in aller Regel breiteres Datenmaterial sowie der größeren Transparenz bei der Aufstellung und Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2005, Az.: VIII ZR 110/04, Rn. 15; zit. nach juris; Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.06.1991, Az.: 2-11 S 305/90, Rn. 3; zit. nach juris).
  • AG Mainz, 19.04.2013 - 79 C 354/11

    Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung, Feststellung der

    Aufgrund der substantiierten Angriffe der Klägerin gegen den Mainzer Mietspiegel 2011 wurde dieser dementsprechend in vorliegendem Zivilprozess daraufhin überprüft, ob bei seiner Erstellung anerkannte wissenschaftliche Grundsätze eingehalten wurden, § 558 d I BGB (BGH, Urteil vom 21.11.2012 - VIII ZR 46/12, NJW 2013, S. 775, 776; LG Frankfurt, Urteil vom 10.8.2010 - Az. 2-11 S 339/09).

    Gegenüber dem Mietspiegel wäre ein Sachverständigengutachten die "unzuverlässigere" Erkenntnisquelle, weshalb das Gericht davon absah, dem Beweisantrag stattzugeben (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 10.8.2010, Az. 2-11 S 339/09, Rz 25).

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.11.2013 - 7 S 3185/13

    Wie kann die Wirkung eines qualifizierten Mietspiegels widerlegt werden?

    Vielmehr ist eine methodische Durchleuchtung des qualifizierten Mietspiegels und zusätzlich eine neue Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erforderlich (LG Frankfurt, Urteil v. 10.08.2010, 2/11 S 339/09, WuM 2010, 570; Schmidt-Futterer §§ 558 c, 558 d BGB, Rn. 106).
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